
Bereits Mosaiken aus dem 4. Jh. n. Chr. zeigen junge Sportlerinnen, die in Zweiteiler - dem heutigen Bandeau-Bikini sehr ähnlich - gekleidet waren.
1900 wurde zweiteilige Bademode nur von Anhängern der Freikörperkultur getragen.
Um 1930 war in Deutschland die "Palm-Beach-Combination" beliebt - das Unterteil ein Röckchen oder eine miederartige Hose, das Oberteil BH-artig.
Der "Zwickelerlass" von 1932 untersagte das Tragen von Zweiteilern in der Öffentlichkeit.
Im Dritten Reich waren nur Einteiler mit Beinansatz erlaubt - Eva Braun trug trotzdem einen Zweiteiler.
Der Bikini, wie wir ihn heute kennen, wurde von Louis Réard erfunden - einem gelernten Automechaniker.
Der Name "Bikini" stammt von einer Marshallinsel, die von den USA als nukleares Atomtestgebiet verwendet wurde.
Kein Mannequin traute sich, den ersten Bikini in Paris zu präsentieren - deswegen wurde eine Nackttänzerin engagiert.
Zu der Zeit war der Bikini in Italien, Spanien und Portugal und den USA verboten - 1942 wurde der freizügige Zweitelier an der fanzösischen Mittelmeerküste erlaubt, an der Atlantikküste aber verboten.
1953 sorgten Marilyn Monroe und Brigitte Bardot in Bikinis für Furore.
1962 machte das Bond-Girl Ursula Andress in "James Bond - 007 jagt Dr.No" den Bikini weltberühmt - dieses Teil wurde 2001 für ca. 60.000 $ versteigert.
1965 wurde ein 17-jähriges Model dazu verurteilt, an drei Wochenenden die Fußböden von Krankenhäusern und Altenheimen zu schrubben - sie hatte auf dem Münchener Viktualienmarkt einen Bikini getragen.
in den Schwimmbädern der Bundesrepublik war der Bikini bis 1970 verboten.
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