


Die riesige Rutsche, auf die sich die Kinder so gefreut hatten, wird nach 9.00 Uhr gesperrt. Strandlaken gibt es nicht genügend, das Hotel ist viel weiter zum Strand als gedacht. Die Anlage ist eine einzige Diskothek, es gibt nur Weißbrot zum Frühstück- ein Desaster, worüber natürlich kein Wort verloren wurde.
Die Darstellung von vielen Ferienanlagen können verlockend sein: Die Bilder sind manchmal so faszinierend, dass gedacht wird, man erwartet ein Urlaubsparadies. Doch der Schein kann auch trügen, denn in einigen Fällen entspricht die Beschreibung nicht dem realen Bild und es tauchen viele Mängel auf, über die kein Wort verloren wurde.
Angekommen in so einem Ferienquartier, denken Familien vielleicht, dass sich eh nichts mehr ändern lässt. Auch wenn die Reise nicht mehr rückgängig gemacht werden kann - es gibt eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen, die in einigen Fällen Rückerstattungen gewähren.
Richtig Informieren
Bevor Sie buchen sollten Sie sich unbedingt richtig informieren. Die Hotelbewertungen sind eine gute Hilfe, wobei auch nicht alle Meinungen vertrauenswürdig sind, gerade wenn diese auf der Homepage der Anbieter veröffentlicht werden. Schauen Sie auch nach anderen Internetseiten, dort können Sie Bemerkungen und Bildern von Gästen finden, die der Wirklichkeit eher entsprechen.
Richtig reklamieren
Wenn Sie Mängel bemerken, sollten Sie zunächst das Hotelpersonal darauf aufmerksam machen. Beobachten Sie, ob die Fehler korrigiert werden, wenn nicht, so schalten Sie die Reiseleitung ein. Machen Sie außerdem Bilder von den Schäden die Ihnen auffallen, die brauchen Sie als Beweismaterial bei einem Rückerstattungsantrag.
Geld zurück
Nach der Ankunft daheim hat man vier Wochen Zeit, um eine Minderung des Reisepreises zu beantragen. Perfekt ist es, wenn Sie sich mit dem Reiseveranstalter einigen können. Wenn nicht, bleibt Ihnen nur der Weg zum Gericht. Wägen Sie aber vorher ab, ob der Streitwert lohnt um ein Prozess einzugehen.
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