"Ich hab ein Haus, ein kunterbuntes Haus…"

In Deutschland hätte es Pippi Langstrumpf mit ihrer Villa Kunterbunt wahrscheinlich nicht so leicht gehabt – denn das Land der Dichter und Denker, das für seine zahlreichen Vorschriften und Regulierungen berüchtigt ist, hält auch für das Streichen der Fassade Regeln bereit. Ob Eigentümer oder nicht: Einfach drauflosstreichen sollte man deshalb lieber nicht.

Wer bestimmt, wie mein Haus aussehen darf?

Welche Farbe Fassade und Dach haben dürfen, schreiben viele Gemeinden im Baugesetzbuch, der Gestaltungssatzung oder im jeweiligen Landesbauordnungsrecht vor. Ziel dieser teils strengen Richtlinien ist es, ein bestimmtes Stadt- oder Ortsbild zu erhalten. In einer Straße, in der alle Häuser aus rotem Backstein gebaut und mit roten Dachziegeln gedeckt sind, würde ein blaues Haus aus der Reihe tanzen. Solche Fälle können auch im Bebauungsplan der Gegend festgelegt sein.

Noch strenger sind die Regeln, wenn es um denkmalgeschützte Gebäude geht. Hier schreibt die Stadt genau vor, welche Farbe der Eigentümer verwenden kann – und ob er überhaupt etwas an seinem Haus verändern darf, denn das baukulturelle Erbe soll nicht verloren gehen.

Wo kann ich mich erkundigen, wenn ich mein Haus streichen möchte?

Das für die Gemeinde zuständige Bau- oder Bezirksamt gibt Auskunft. Dort fragt man am besten nach, bevor man Geld für Farbe und Werkzeug ausgibt. Manche Bebauungspläne schreiben etwa keine konkrete Farbe vor, grenzen das Farbspektrum aber ein. Und auch wenn weder Bebauungsplan noch Gestaltungssatzung greifen, hat die Gemeinde bei der Farbwahl ein Wörtchen mitzureden. Die Grundregel lautet: Die Farbe soll schön aussehen und darf nicht verunstalten. Der Eigentümer muss Rücksicht auf das Orts- und Landschaftsbild sowie auf seine Nachbarn nehmen.