Nicht alles, was man im Supermarkt im Saftregal findet, hat diesen Titel auch verdient – das kritisiert der Verein Foodwatch und weist daraufhin, dass es Verbrauchern teilweise schwer gemacht werde, zwischen echten Fruchtsäften und verdünnten Fruchtsaftgetränken zu unterscheiden.

Saft dürfen sich laut Fruchtsaftverordnung nur Getränke mit einem Fruchtsaftgehalt von 100 Prozent nennen. 

Nektar ist verdünnter Fruchtsaft: Je nach Sorte darf er 50 bis 75 Prozent Wasser enthalten, auch Zucker und fruchteigenes Aroma kann zugesetzt werden.  

Fruchtsaftgetränke heißen aromatisierte Getränke mit einem Fruchtsaftgehalt von nur 6 bis 30 Prozent.

Foodwatch fordert: Für Verbraucher sollte auf den ersten Blick deutlich sein, wann sie ein Fruchtsaftgetränk oder einen Nektar und wann einen echten Saft in den Händen halten. Doch das sei nicht der Fall – häufig täuschten die Verpackungen. Die Masche sei stets dieselbe: Auf der Vorderseite gaukelten großflächige Bilder reifer, praller Früchte einen hohen Saftanteil vor. Ob es sich wirklich um einen reinen Saft handelt, erfahre man erst im Kleingedruckten auf der Rückseite der Verpackung. "Es ist ärgerlich, wenn man selbst am Saftregal den Zutaten-Detektiv spielen soll", so Foodwatch-Aktivistin Sophie Unger.

Unter den von der Organisation kritisierten Firmen sind große Namen: Rauch, Voelkel, Lausitzer, Solevita. Hersteller Albi vertreibe auf seiner Internetseite in der Kategorie "Saft" Getränke, die teilweise wenig Fruchtsaft enthalten, etwa das Produkt "Granatapfel" mit nur 30 Prozent Fruchtsaftgehalt. Und während das Produkt "Orange" von Beckers Bester ein echter Saft mit 100 Prozent Fruchtsaftgehalt sei, enthalte die Sorte "Kirsche" nur 35 Prozent Saft – irreführend für Verbraucher: Beide Produkte würden in der gleichen Flasche mit dem gleichen Etikett zum selben Preis verkauft.

Doch Foodwatch hat auch Lob übrig: Rewe weise auf der Verpackungsvorderseite des ACE-Vitamin-Getränks seiner Eigenmarke ja! gut lesbar auf den Saftgehalt von 32 Prozent hin. Und Edeka nenne sein Gut und Günstig-Produkt frei heraus "Apfel Nektar" und halte auch mit dem 50-prozentigen Fruchtsaftgehalt nicht hinterm Berg. Keine Saftläden also!

Mit einer E-Mail-Aktion will Foodwatch die betroffenen Hersteller nun auffordern, ihre Getränke eindeutiger zu kennzeichnen. Interessierte können hier unterschreiben: www.aktion-saftschwindel.foodwatch.de