Kosten, die von der Krankenkasse übernommen werden:

Gynäkologische Untersuchungen

In der Regel werden alle vier Wochen gynäkologische Untersuchungen durchgeführt. Dazu gehören Blutdruckmessung, Gewichtskontrolle, ein Urin-Test, die vaginale Untersuchung und die Kontrolle der kindlichen Herztöne. Hiermit werden der Gesundheitszustand der Mutter und das Wachstum des Kindes überwacht, auch Infektionen und Entzündungen können durch die Tests erkannt werden.
Risiken: keine

Die normale Blutuntersuchung

Der schwangeren Frau wird Blut abgenommen und untersucht. Hierbei wird getestet, ob die Frau mit Erregern wie Syphilis oder Röteln infiziert ist und der Hämoglobinwert, der Hinweise auf eine Anämie gibt, wird gemessen.
Risiken: keine

Ultraschall

Drei Ultraschall-Untersuchungen gehören zum Standardprogramm während einer Schwangerschaft. Die erste findet in der 9. bis 12. Schwangerschaftswoche (kurz SSW) statt. Bei diesem Vorsorgetermin kann der Gynäkologe feststellen, ob man mit einem oder mit mehreren Kindern schwanger ist. Die zweite Untersuchung kann in der 19. bis 22. SSW stattfinden, hier wird besonderes Augenmerk auf die Entwicklung der Organe gelegt. Die dritte Ultraschall-Untersuchung ist ungefähr in der 29. bis 33. SSW, hier können eventuelle Entwicklungsstörungen oder Wachstumsverzögerungen festgestellt werden.
Risiken: Die Untersuchungen gelten als ungefährlich für Mutter und Kind.

HIV-Test

Ein HIV-Test wird nur durchgeführt, wenn die Schwangere einverstanden ist. Ihr wird Blut abgenommen und dieses wird untersucht. Falls eine HIV-Infizierung festgestellt wird, bestehen gute Chancen, dass die Übertragung auf das Kind durch rechtzeitige Maßnahmen verhindert werden kann.
Risiken: Keine, nur das Warten auf das Ergebnis kann sehr belastend sein.

Test auf Schwangerschaftsdiabetes

Schwangerschafts- oder Gestationsdiabetes nennt man die Zuckerkrankheit, die erstmalig bei einer Schwangerschaft auftritt. Da die meistens Frauen keine Symptome eines normalen Diabetes haben, lässt sich der Schwangerschaftsdiabetes nur durch einen Blutzucker-Suchtest um die 22. SSW diagnostizieren. Die schwangere Frau trinkt eine Zuckerlösung und bekommt eine Stunde später Blut abgenommen und die Höhe des Blutzuckerspiegels wird bestimmt. Wenn der Wert unauffällig ist, muss kein weiterer Test erfolgen. Wenn der Zuckerspiegel allerdings erhöht ist, wird ein zweiter Test durchgeführt. Dafür muss die Schwangere nüchtern in die Praxis kommen, dann wird ihr einmal vor und zweimal nachdem sie eine Zuckerlösung getrunken hat Blut abgenommen. Der Schwangerschaftsdiabetes erhöht das Risiko für Komplikationen während der Schwangerschaft und bei der Geburt. Wird der Diabetes rechtzeitig erkannt, kann man durch Insulinspritzen oder Ernährungsumstellungen den Blutzuckerspiegel wieder senken.
Risiken: Übelkeit nach dem Trinken der Zuckerlösung

Kosten, die von der Krankenkasse nur bei begründetem Verdacht übernommen werden:

Toxoplasmose-Test

Der schwangeren Frau wird Blut abgenommen und im Labor auf Toxoplasmose-Erreger untersucht. Diese Erreger werden durch rohes Fleisch, Rohmilch oder Kontakt zu Katzen übertragen. Erwachsene Menschen bemerken diese Infektion meist gar nicht, bei dem ungeborenen Kind können die Toxoplasmose-Erreger allerdings zu schweren Schäden führen.
Risiken: Der Test an sich birgt kein Risiko, die Ergebnisse führen aber meist zu weiteren Tests, die jedoch eine Gefahr der Fehlgeburt enthalten können.

Nackentransparenzmessung

Die Nackentransparenzmessung kann nur von der 11. bis zur 14. SSW durchgeführt werden. Das ungeborene Kind wird per Ultraschall gezeigt, dabei misst ein Arzt oder eine Ärztin die Flüssigkeitsansammlung unter der Haut des Nackens. Ist diese Flüssigkeitsansammlung vergrößert, steigt das Risiko einer Chromosomenstörung oder einer Fehlbildung. Die Messung stellt keine sichere Diagnose dar, sondern ist lediglich eine Abschätzung.
Risiken: In der Messung liegt kein Risiko. Werden aber Auffälligkeiten festgestellt, ziehen diese mindestens eine weitere Methode nach sich.

Ersttrimester-Screening

Das Ersttrimester-Screening kann im ersten Schwangerschaftsdrittel, zwischen der 12. und der 14. SSW erfolgen. Es beinhaltet eine umfangreiche Ultraschalluntersuchung des Kindes, eine Nackenfaltenmessung, das mütterliche Alter und eine mütterliche Blutuntersuchung. Dieses Verfahren ist nur eine Risikoabschätzung und keine Diagnose. Hier wird berechnet, wie hoch das Risiko für das Vorliegen einer Chromosomenveränderung wie dem Down-Syndrom ist. Das Ersttrimester-Screening kann keine hundertprozentige Sicherheit geben, denn es ist nur eine statistische Risikoberechnung.
Risiken: Anschließend können noch weitere Untersuchungen wie die Amniozentese oder die Chorionzottenbiopsie folgen.

Chorionzottenbiopsie

Die Chorionzottenbiopsie hat einen kleinen Eingriff zur Folge, daher werden häufig erst andere Methoden der pränatalen Diagnostik gewählt. Mit einer Hohlnadel wird hierbei durch die Bauchdecke der schwangeren Frau eine Gewebeprobe der Chorionzotten entnommen. Es enthält kindliche Zellen, da es später den kindlichen Anteil der Plazenta bildet. Im Labor werden die kindlichen Zellen auf genetische Abweichungen oder vererbare Krankheiten untersucht.
Risiken: Bei dieser invasiven Methode liegt das Risiko für eine Fehlgeburt bei ungefähr 0,5 bis 1 Prozent, auch Bauchschmerzen oder Blutungen können auftreten. 

Amniozentese

Die Fruchtwasserpunktion oder auch Amniozentese wird meist in der 16. bis 20. SSW durchgeführt. Durch die Bauchdecke der Schwangeren sticht der Arzt oder die Ärztin eine kleine Hohlnadel in die Fruchtblase und entnimmt etwas Fruchtwasser. Im Fruchtwasser sind kindliche Zellen des Ungeborenen, nach der Entnahme werden diese Zellen isoliert und untersucht. Die Fruchtwasserpunktion kann Aussagen über genetische Anomalien oder einen offenen Rücken enthalten, alle angeborenen Erkrankungen und möglichen Behinderungen lassen sich jedoch auch hier nicht feststellen.
Risiken: Das Risiko einer Fehlgeburt beträgt 0,5 bis 1 Prozent.

Feinultraschall

Der Feinultraschall oder auch Organ-Screening wird meist nur durchgeführt, wenn Auffälligkeiten bei anderen Screeninguntersuchungen herausgefunden wurden, bei erblich bedingten Krankheiten der Eltern, Problemen bei früheren Schwangerschaften, der Geburt eines kranken Kindes oder der Geburt eines Kindes mit Behinderung. Bei dieser Untersuchungsmethode kann das ungeborene Kind in der 19. bis 22. SSW mit einem hochauflösenden Ultraschallgerät angeschaut werden. Mit dem Feinultraschall kann man genauer erkennen, wie weit Organanlagen entwickelt sind. Jeder Teil des Körpers wird genau untersucht, besonders wichtig: Gehirn, Gesicht, Wirbelsäule, innere Organe und Gliedmaße, es können körperliche Besonderheiten festgestellt oder ausgeschlossen werden. Werden hierbei körperliche Auffälligkeiten festgestellt, können weitere Untersuchungen - wie zum Beispiel eine Fruchtwasseruntersuchung - folgen, um eine genaue Diagnose zu stellen.
Risiken: Der Feinultraschall gilt als ungefährlich, genauso wie die normale Ultraschalluntersuchung.

Nabelschnurpunktion / Cordozentese

Eine Nabelschnurpunktion ist etwa ab der 20. SSW möglich und gehört nicht zu den Standarduntersuchungen. Dazu wird unter Ultraschallkontrolle durch die Bauchdecke der Schwangeren eine Nadel in die Vene der Nabelschnur des Ungeborenen geführt und ca. 2 ml Blut entnommen. Die Nabelschnurpunktion wird nur gemacht, wenn bei vorherigen Untersuchungen Auffälligkeiten aufgetreten sind, wenn ein Verdacht auf Blutgruppenunverträglichkeit oder eine Anämie des Ungeborenen besteht oder um eventuelle Infektionen festzustellen.
Risiken: Das Risiko einer Fehlgeburt liegt hier bei ca. 1,12 Prozent.

Kosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden:

Quadrupel-Test

Der Quadrupel-Test ist ein Bluttest, der Chromosomenveränderungen beim Kind feststellt. Der Test kann zwischen der 14. und der 18. SSW durchgeführt werden. Im Labor werden vier 4 Werte aus dem Blut der Mutter bestimmt, HCG, AFP, Inhibin A und Estriol. Die Konzentration dieser Werte verändert sich, wenn ein Kind das Down-Syndrom hat oder wenn ein Neuralrohrdefekt (wie ein offener Rücken) vorliegt. Genauso wie das Screening ist es nur eine Risikoabschätzung und liefert keine Diagnose, sondern lediglich Hinweise auf ein möglicherweise erhöhtes Risiko.
Risiken: Keine, aber wenn die Mutter das wünscht, können sich aus dieser Abschätzung weitere Untersuchungen ergeben.