1) Wann darf ich auf Kur?
Wenn bei Mutter/Vater eine Kurbedürftigkeit vorliegt, der Arzt eine Kur befürwortet und entsprechend attestiert. Kinder dürfen zur Kur, wenn aus ärztlicher Sicht Behandlungsbedürftigkeit vorliegt oder eine Versorgung zuhause ausgeschlossen ist bzw. die Trennung vom Elternteil unzumutbar ist.

2) Welche Krankheiten werden während einer Kur behandelt?
Folgende Indikationen können in den vom Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. empfohlenen Kliniken behandelt werden: Stoffwechsel-, Atemwegs- und Hauterkrankungen, Schlaf- und Essstörungen, Herz- und Kreislauferkrankungen, Degenerativ rheumatische Erkrankungen, Kopfschmerzen, Allergien und Psychosomatische Erkrankungen. Zu bestimmten Krankheitsbildern und besonderen Lebensumständen werden sogenannte Schwerpunktkuren angeboten. Diese bieten ein gezieltes und umfassendes Behandlungsprogramm sowie den Austausch mit ebenfalls Betroffenen an.

3) Wie beantrage ich eine Kur?
Die notwendigen Attest- und Antragsformulare für Ihren Kurantrag erhältst du bei deiner Krankenkasse, dem Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. unter 0800/2255100 oder unter www.mutter-kind.de zum Download. Zur Beantragung einer Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung ist der Besuch beim Haus-, Kinder- oder Facharzt erforderlich. Sind entsprechende Krankheitsbilder gegeben, füllt der Arzt nach gründlicher Untersuchung die notwendigen Atteste und den Kurantrag aus. Mit den ausgefüllten Anträgen beantragst du bei deiner Krankenkasse eine Mutter/Vater & Kind-Kur oder wendest dich an das Mutter-Kind-Hilfswerk e.V., das dir kostenlos bei der Beantragung behilflich ist. Gemeinsam mit Müttern/Vätern wird die passende Klinik anhand der  Indikationen ausgewählt.

4) Wie lange dauert eine Mutter/Vater & Kind-Kur?
Die Regeldauer beträgt drei Wochen. Bei medizinischer Notwendigkeit kann während der Kur vom Klinikarzt, in Absprache mit der Krankenkasse, eine Verlängerung beantragt werden.

5) Wie alt dürfen meine Kinder für die Kur sein?
In der Regel werden Kinder bis zu 12 Jahren in den Kliniken aufgenommen, Ausnahmen sind möglich. Behinderte Kinder unterliegen keiner Altersbegrenzung.

6) Was kostet mich eine Kur?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10,-€ je Tag für Erwachsene, Kinder sind kostenfrei. Eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung ist bei der Krankenkasse möglich. Bezuschussungsmöglichkeit zu den Fahrtkosten können bei den Krankenkassen erfragt werden.

7) Was mache ich, wenn die Kur abgelehnt wird?
Lass dich vom Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. beraten und konsultiere deinen Arzt.

Das Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. berät zur Mutter/Vater & Kind-Kur am kostenlosen Info-Telefon: 0800-2255100, Infos erhältst du unter www.mutter-kind-hilfswerk.de.